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§ 176c StGB

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

Uncommon

2764 Fälle in 2025 (Quelle)

Basic
Common
Uncommon
Rare
Ultra Rare
Exotic
Unique

Strafmaß

2 Jahre bis max. 15 Jahre

Kein Min
3 Monate
6 Monate
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
Lebenslang

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

  1. der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist,
  2. der Täter mindestens achtzehn Jahre alt ist unda)mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, oderb)das Kind dazu bestimmt, den Beischlaf mit einem Dritten zu vollziehen oder ähnliche sexuelle Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, an dem Dritten vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen,
  3. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
  4. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2, des § 176a Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 oder Absatz 3 Satz 1 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand eines pornographischen Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu machen, der nach § 184b Absatz 1 oder 2 verbreitet werden soll.

(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(4) In die in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 wäre.

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straftaten.org

Das Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet 321 eigene Straftatbestände, einige davon auf den ersten Blick sogar lustig wirkend. Wir haben uns dazu entschieden, jeden Tag eine "Straftat des Tages" auszulosen um über das StGB aufzuklären.

Ethik

Diese Seite soll nur zu Unterhaltungszwecken dienen und eine Nachahmung der Taten ist von Seite der Autoren nicht erwünscht – zumal ein Großteil der Tatbestände auch ziemlich unmoralisch ist. Einige Tatbestände wie §312 StGB sind auf den ersten Blick recht lustig. Einige wie §176 StGB sind es nicht. Wir haben versucht die Formulierungen recht neutral zu halten um zu heftige Zusammenhänge zu vermeiden. Solltest du uns nicht zustimmen, kannst du gerne mit uns darüber diskutieren.

Seltenheit

Wir berufen uns für die Fälle auf die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA. Aktuell sind hier die Daten der PKS Bundeskriminalamt 2025 in der Version 1.1 verwendet. Die PKS stand in Vergangenheit mehrfach unter Kritik. Wir haben sie nur genutzt um eine grobe Häufigkeit festzustellen. Die Daten sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Wir haben die Straftatbestände händisch auf den Straftatenkatalog des BKA gematched. Dies war leider bei einigen Tatbeständen nicht eindeutig möglich.

Quellen