(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer
- eine körperliche Nachbildung eines Kindes oder eines Körperteiles eines Kindes, die nach ihrer Beschaffenheit zur Vornahme sexueller Handlungen bestimmt ist, herstellt, anbietet oder bewirbt oder
- mit einer in Nummer 1 beschriebenen Nachbildung Handel treibt oder sie hierzu in oder durch den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt oder
- ohne Handel zu treiben, eine in Nummer 1 beschriebene Nachbildung veräußert, abgibt oder sonst in Verkehr bringt.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Tat nach
§ 184b mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 beschriebene Nachbildung erwirbt, besitzt oder in oder durch den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
(4) Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 2 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung staatlicher Aufgaben oder dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(5) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
Das Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet 321 eigene Straftatbestände, einige davon auf den ersten Blick sogar lustig wirkend.
Wir haben uns dazu entschieden, jeden Tag eine "Straftat des Tages" auszulosen um über das StGB aufzuklären.
Diese Seite soll nur zu Unterhaltungszwecken dienen und eine Nachahmung der Taten ist von Seite der Autoren nicht erwünscht – zumal ein Großteil der Tatbestände auch ziemlich unmoralisch ist.
Einige Tatbestände wie §312 StGB sind auf den ersten Blick recht lustig. Einige wie §176 StGB sind es nicht.
Wir haben versucht die Formulierungen recht neutral zu halten um zu heftige Zusammenhänge zu vermeiden. Solltest du uns nicht zustimmen, kannst du gerne mit uns darüber diskutieren.
Wir berufen uns für die Fälle auf die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA. Aktuell sind hier die Daten der
PKS Bundeskriminalamt 2025 in der Version 1.1 verwendet.
Die PKS stand in Vergangenheit mehrfach unter Kritik. Wir haben sie nur genutzt um eine grobe Häufigkeit festzustellen. Die Daten sollten mit Vorsicht betrachtet werden.
Wir haben die Straftatbestände händisch auf den Straftatenkatalog des BKA gematched. Dies war leider bei einigen Tatbeständen nicht eindeutig möglich.