Straftaten-Archiv

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§ 283b StGB

Verletzung der Buchführungspflicht

Uncommon

913 Fälle in 2025 (Quelle)

Basic
Common
Uncommon
Rare
Ultra Rare
Exotic
Unique

Strafmaß

Kein Mindeststrafmaß / max. 2 Jahre

Kein Min
3 Monate
6 Monate
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
15 Jahre
Lebenslang

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterläßt oder so führt oder verändert, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
  2. Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung er nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
  3. entgegen dem Handelsrechta)Bilanzen so aufstellt, daß die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oderb)es unterläßt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder 3 fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.

Alle obrigen Angaben ohne Gewähr - bei Fehlern bitte uns kontaktieren

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straftaten.org

Das Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet 321 eigene Straftatbestände, einige davon auf den ersten Blick sogar lustig wirkend. Wir haben uns dazu entschieden, jeden Tag eine "Straftat des Tages" auszulosen um über das StGB aufzuklären.

Ethik

Diese Seite soll nur zu Unterhaltungszwecken dienen und eine Nachahmung der Taten ist von Seite der Autoren nicht erwünscht – zumal ein Großteil der Tatbestände auch ziemlich unmoralisch ist. Einige Tatbestände wie §312 StGB sind auf den ersten Blick recht lustig. Einige wie §176 StGB sind es nicht. Wir haben versucht die Formulierungen recht neutral zu halten um zu heftige Zusammenhänge zu vermeiden. Solltest du uns nicht zustimmen, kannst du gerne mit uns darüber diskutieren.

Seltenheit

Wir berufen uns für die Fälle auf die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA. Aktuell sind hier die Daten der PKS Bundeskriminalamt 2025 in der Version 1.1 verwendet. Die PKS stand in Vergangenheit mehrfach unter Kritik. Wir haben sie nur genutzt um eine grobe Häufigkeit festzustellen. Die Daten sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Wir haben die Straftatbestände händisch auf den Straftatenkatalog des BKA gematched. Dies war leider bei einigen Tatbeständen nicht eindeutig möglich.

Quellen