(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
- dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
- eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
- gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
- zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
- von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die in einem Jagdbezirk zur Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für befriedet erklärten Grundflächen.
Das Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet 321 eigene Straftatbestände, einige davon auf den ersten Blick sogar lustig wirkend.
Wir haben uns dazu entschieden, jeden Tag eine "Straftat des Tages" auszulosen um über das StGB aufzuklären.
Diese Seite soll nur zu Unterhaltungszwecken dienen und eine Nachahmung der Taten ist von Seite der Autoren nicht erwünscht – zumal ein Großteil der Tatbestände auch ziemlich unmoralisch ist.
Einige Tatbestände wie §312 StGB sind auf den ersten Blick recht lustig. Einige wie §176 StGB sind es nicht.
Wir haben versucht die Formulierungen recht neutral zu halten um zu heftige Zusammenhänge zu vermeiden. Solltest du uns nicht zustimmen, kannst du gerne mit uns darüber diskutieren.
Wir berufen uns für die Fälle auf die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA. Aktuell sind hier die Daten der
PKS Bundeskriminalamt 2025 in der Version 1.1 verwendet.
Die PKS stand in Vergangenheit mehrfach unter Kritik. Wir haben sie nur genutzt um eine grobe Häufigkeit festzustellen. Die Daten sollten mit Vorsicht betrachtet werden.
Wir haben die Straftatbestände händisch auf den Straftatenkatalog des BKA gematched. Dies war leider bei einigen Tatbeständen nicht eindeutig möglich.