(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
- in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
- in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Strafgesetzbuch (StGB) der Bundesrepublik Deutschland beinhaltet 321 eigene Straftatbestände, einige davon auf den ersten Blick sogar lustig wirkend.
Wir haben uns dazu entschieden, jeden Tag eine "Straftat des Tages" auszulosen um über das StGB aufzuklären.
Diese Seite soll nur zu Unterhaltungszwecken dienen und eine Nachahmung der Taten ist von Seite der Autoren nicht erwünscht – zumal ein Großteil der Tatbestände auch ziemlich unmoralisch ist.
Einige Tatbestände wie §312 StGB sind auf den ersten Blick recht lustig. Einige wie §176 StGB sind es nicht.
Wir haben versucht die Formulierungen recht neutral zu halten um zu heftige Zusammenhänge zu vermeiden. Solltest du uns nicht zustimmen, kannst du gerne mit uns darüber diskutieren.
Wir berufen uns für die Fälle auf die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA. Aktuell sind hier die Daten der
PKS Bundeskriminalamt 2025 in der Version 1.1 verwendet.
Die PKS stand in Vergangenheit mehrfach unter Kritik. Wir haben sie nur genutzt um eine grobe Häufigkeit festzustellen. Die Daten sollten mit Vorsicht betrachtet werden.
Wir haben die Straftatbestände händisch auf den Straftatenkatalog des BKA gematched. Dies war leider bei einigen Tatbeständen nicht eindeutig möglich.